BAO § 81 Abs 2, §§ 83, 101, 103, 115 Abs 2
ZustG § 9 Abs 1
1. Eine an einen Wirtschaftstreuhänder erteilte Vollmacht um- fasst im Allgemeinen -- wenn diese nicht konkret gestrichen wird -- auch eine Zustellbevollmächtigung, ohne dass sich dieser gesondert darauf berufen müsste.