UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 12
Die Beförderung von Personen in Gas- und Heißluftballons ist nicht als umsatzsteuerbegünstigte „Beförderung von Personen mit Verkehrsmittel aller Art“ zu verstehen, weil Gas- und Heißluftballons nicht den im BeförderungssteuerG genannten Verkehrsmitteln gleichen.