UStG 1972: § 1 Abs 1, § 4 Abs 2
Das Vereinnahmen des „Zuschusses“ eines Gesellschafters zur Abdeckung der Markteinführungskosten einer Marke durch die Ges als solches löst, sollte es nicht in Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch zwischen Ges und Gesellschafter stehen, keine USt-Pflicht aus.