§ 1 Abs 1 Z 3 KunstförderungsbeitragsG
Aufzeichnungspflichten im Hinblick auf die Einhebung eines Kunstförderungsbeitrags für Unternehmen, welche als erste im Inland gewerbsmäßig entgeltlich Satellitenempfangsgeräte in Verkehr bringen, stehen nicht iZm mit einem Grenzübertritt, sodass der Kunstförderungsbeitrag als solcher keine „mit einem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten“ gemeinschaftswidrig nach sich zieht.