§ 80 Abs 4 ZollR-DG
Ist für ein ins Zollgebiet ohne Entrichtung von Eingangsabg eingeführtes Beförderungsmittel (Auflieger) die Zollschuld vor der Beschlagnahme und Geltendmachung der Sachhaftung bereits entstanden, ist die Geltendmachung der Sachhaftung durch das Hauptzollamt nicht rechtswidrig.