Art 239 Abs 1 ZK
Art 899 ZK-DVO
Die Vermutung der Zollbeh bei Abweisung eines Erstattungsantrags hins infolge von wiederholten Codierungsfehlern durch die Speicherschreibmaschine eines AbgPfl fehlerhaft berechneter Eingangsabg wegen „offensichtlicher Fahrlässigkeit, dass die falsche Programmierung der Speicherschreibmaschine nicht die einzige Ursache für die Missachtung von Zollvorschriften gewesen sein kann, da es sich um einen Wiederholungsfall handelt“, reicht für den Vorwurf einer offensichtlichen Fahrlässigkeit keinesfalls aus. Das wiederholte Auftreten von Arbeitsfehlern begründet noch keine Offensichtlichkeit, sondern es ist immer eine Einzelfallbeurteilung erforderlich.