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Keine Gesellschaftsteuerbefreiung einer - wenn auch im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Neugründung stehenden - Kapitalerhöhung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/547 Heft 18 v. 15.9.2003

§ 1 Z 5 NeuFöG

§ 2 Z 1 KVG

Auch wenn eine Kapitalerhöhung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Neugründung steht, ist die Erhöhung der Einlagen der GesSt zu unterziehen, weil beide Tatbestände an eine formalrechtliche Gestaltung anschließen und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich sind.

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