§§ 240 Abs 3 BAO
Eine Rückerstattung von vom Arbeitgeber unrichtig berechneter und abgeführter LSt, deren Korrektur im Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre, ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Veranlagungsverfahren über die vom Rückzahlungsantrag betroffenen Zeiträume bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.