§ 5 Abs 1 Z 3 KVG
Art 4 Abs 1 und Art 5 Abs 1 RL 69/335/EWG
Der Besteuerung einer Einlage, die (einem atypisch stillen Gesellschafter) eine Beteiligung am Gewinn einer Kapitalges gewährt, mit GesSt steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Rechte Nichtgesellschaftern gewährt werden.