vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nach der durch die Bezugnahme auf § 46 FLAG in § 26 Abs 1 leg cit geänderten Rechtslage (BGBl I 1998/8) steht es der Rückforderung nicht entgegen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/186 Heft 9 v. 1.5.2002

wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das FA verursacht worden ist. Nach der genannten Änderung des § 26 FLAG kann nämlich das FA nicht mehr als auszahlende Stelle iSd § 26 FLAG angesehen werden

§ 26 Abs 1 FLAG 1967

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!