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Kosten für den Besuch einer Waldorfschule durch Kinder ist nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/185 Heft 9 v. 1.5.2002

§ 34 Abs 7 EStG 1988

Die Sittenordnung gebietet es den Eltern nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule (hier: W-Schule) zu finanzieren, wenn der Besuch einer öff Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden möglich ist. Das entrichtete Schulgeld für den Besuch solcher Privatschulen stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.

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