§ 34 Abs 7 EStG 1988
Die Sittenordnung gebietet es den Eltern nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule (hier: W-Schule) zu finanzieren, wenn der Besuch einer öff Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden möglich ist. Das entrichtete Schulgeld für den Besuch solcher Privatschulen stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.