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Keine vergleichsweise Bereinigung des Strafanspruches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/138 Heft 7 v. 1.4.2002

§ 82 Abs 3 FinStrG

Art 18 B-VG

Eine vergleichsweise Bereinigung des Strafanspruches ist im Gesetz nicht vorgesehen.

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