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Für Vergebührung relevante bewertungsrechtliche Höchstdauer bei mehrfacher Verlängerung eines Bestandvertrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/125 Heft 7 v. 1.4.2002

§ 15 Abs 1 BewG

§ 21 GebG

Jede Verlängerung der vereinbarten Geltungsdauer eines Bestandvertrages ist gebührenrechtlich als selbstständiges Rechtsgeschäft zu betrachten. Aus diesem Grund ist die Auffassung, die Höchstdauer wiederkehrender Leistungen iSd § 15 BewG beziehe sich auf die gesamte Dauer des durch mehrere solche selbstständige Rechtsgeschäfte vermittelten Bestandverhältnisses, unzutreffend.

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