vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Begriff der Gegenleistung im GrESt-Recht ist im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/122 Heft 7 v. 1.4.2002

bei Grundstückslieferungen sind gesondert in Rechnung gestellte USt-Beträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen; dem Steuerrecht ist ein Grundsatz, wonach ein Vorgang nur mit einer VSt belastet werden kann, fremd; die GrESt weist nicht den Charakter einer USt iSd Art 33 der 6. MWSt-RL auf

§ 3 Z 2, GrEStG 1987

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!