§ 8 Abs 2 KStG 1988
Plant die Schwägerin des Mehrheitsgesellschafters einer GmbH, ein Geschäftslokal anzumieten und in der Folge an die GmbH weiterzuvermieten, ohne dass dies vertraglich abgesichert wäre, so ist die Übernahme von Prozesskosten, die der Schwägerin aus Prozessen im Zusammenhang mit der Anmietung des Lokales entstehen, durch die GmbH nicht fremdüblich.