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Heranziehung zur Haftung vor Rechtskraft des der Haftung zugrunde liegenden SachB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/43 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 248 BAO

§ 254 BAO

Eine Heranziehung des Gf zur Haftung ist auch dann zulässig, wenn B, die die Grundlage für den HaftungsB bilden, noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind.

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