§ 248 BAO
Wird neben einer Berufung gegen einen HaftungsB auch eine Berufung gegen den AbgB eingebracht, so ist zuerst über die Berufung gegen den HaftungsB zu entscheiden.
VwGH 29.03.2001, 2000/14/0200
§ 248 BAO
Wird neben einer Berufung gegen einen HaftungsB auch eine Berufung gegen den AbgB eingebracht, so ist zuerst über die Berufung gegen den HaftungsB zu entscheiden.
VwGH 29.03.2001, 2000/14/0200