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Fragliche DB-Pflicht der Entnahmen eines Alleingesellschafter-Gf bei mangelnder Klärung dieser als Rückzahlung von Honoraren an den Gf durch die GmbH deklarierten Geldflüsse

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/741 Heft 22 v. 15.11.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Stellen Entnahmen eines Alleingesellschafter-Gf die Rückzahlung seiner an die GmbH geflossenen persönlichen Honorare dar, können diese nicht als aus der Gf-Tätigkeit erfließend und der DB-Pflicht unterliegend angesehen werden.

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