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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/740 Heft 22 v. 15.11.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Sind wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf einer GmbH infolge der Durchführung der Geschäftsführungstätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert, sind deren Bezüge DB-pflichtig, wenn sie nach dem persönlichen Bedarf schwanken und nicht regelmäßig erfolgen.

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