§ 47 Abs 2 EStG 1988
§ 70 Abs 1 und 2 EStG 1988
1. Dass Vertragspartner kein Angestelltenverhältnis begründen und dem im Werkvertrag Beschäftigten ein solches ausdrücklich erst für zukünftige Tätigkeiten in Aussicht gestellt wurde, steht der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen infolge Weisungsgebundenheit und fehlendem Unternehmerrisiko überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses spricht.