§ 47 Abs 2 EStG 1988
§ 9 Abs 1 Z 5 KunsthochschulorgG
Auch wenn nach dem KunsthochschulorgG durch die Tätigkeit von Gastprofessoren kein Dienstverhältnis begründet wird, ist das Rechtsverhältnis eines solchen Gastprofessors zur Hochschule nach abgabenrechtlichen Gesichtspunkten ebenso wie bei einem Lehrbeauftragten danach zu untersuchen, ob die für und gegen die Selbstständigkeit des Gastprofessors sprechenden Merkmale überwiegen, wobei besonders die Eingliederung in den Betrieb der Hochschule und die zeitliche und örtliche Bindung für ein lohnsteuerliches Dienstverhältnis sprechen können. Aus der Feststellung einer Lehrtätigkeit von 15 Wochenstunden allein kann aber noch nicht der Schluss gezogen werden, dass „jedenfalls“ davon auszugehen sei, dass ein Dienstverhältnis vorliege, weil damit lediglich auf das Ausmaß der zu erbringenden Lehrverpflichtung, nicht aber auf die Frage der zeitlichen Eingliederung eingegangen wird.