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Definition der Aktenwidrigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5. Auch die Verkürzung von gem § 11 Abs 14 UStG 1994 geschuldeten USt-Beträgen ist strafbar.

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2002/666 Heft 20 v. 15.10.2002

Aus einer Selbstanzeige muss ersichtlich sein, für wen sie erstattet worden ist. Voraussetzungen der Anzeige einer Straftat gem § 30 Abs 2 FinStrG. Keine Haftung zu ungeteilten Handen zwischen Gf und Genossenschaft, da die Haftung nach § 28 Abs 2 FinStrG als bloße Ausfallshaftung konzipiert ist

§ 28 Abs 2 FinStrG

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