§ 9 FinStrG
§ 19 Abs 2 UStG 1988
Der Gf eines Unternehmens, welches gewerbsmäßig USt-pflichtige Leistungen erbringt, muss wissen, zu welchem Zeitpunkt die USt-Pflicht seines Unternehmens für abgeschlossene Leistungen entsteht, und was er zu tun hat, wenn ihm die genaue Höhe der entstandenen USt-Schuld noch nicht bezifferbar erscheint.