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Kein Hälftesteuersatz für Pensionsabfindung vor Entstehen des Anspruches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/597 Heft 19 v. 1.10.2002

§ 67 Abs 6 und 8 lit b EStG 1988

Mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde Pensionsabfindungen liegen nur dann vor, wenn sie in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Anspruches geleistet werden. Pensionsablösen, die bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Entstehen des Pensionsanspruches geleistet werden, sind nach § 67 Abs 6 zu versteuern.

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