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Außergewöhnliche Belastung wegen Unterhaltszahlungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/595 Heft 19 v. 1.10.2002

§ 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG 1994

§ 34 Abs 7 Z 2 EStG 1994

Wird einem Unterhaltspflichtigen für sein nicht mit ihm, sondern mit der Kindesmutter, deren Lebensgemeinschaft mit dem Unterhaltspflichtigen seit mehr als 8 Jahren aufgehoben ist, im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag zugestanden, ist eine Anerkennung seiner Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung zu versagen.

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