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Höchstgrenze für die Berücksichtigung von Kosten für Familienheimfahrten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/477 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988

Kosten für Familienheimfahrten dürfen nur bis zum Betrag des höchsten großen Pendlerpauschales als Werbungskosten berücksichtigt werden.

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