ein Guthaben entsteht, wenn auf einem AbgKonto die Summe der tatsächlichen Gutschriften die Summe der tatsächlichen Lastschriften übersteigt
§ 215 BAO
§ 239 BAO
ein Guthaben entsteht, wenn auf einem AbgKonto die Summe der tatsächlichen Gutschriften die Summe der tatsächlichen Lastschriften übersteigt
§ 215 BAO
§ 239 BAO