§ 201 BAO
§ 153 Abs 2 Stmk LAO
Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, von einer Partei, die der Beh ohnehin die Unrichtigkeit der Selbstbemessung bekannt gibt und damit eine bescheidmäßige Festsetzung der Abg in die Wege leitet, zusätzlich noch eine Mängelbehebung iSd § 153 Abs 2 letzter Satz Stmk LAO zu fordern.