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Die vollständige Sachverhaltskenntnis des Prüfers steht einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/337 Heft 13 v. 1.7.2002

unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern wird eine einvernehmliche Nachbesserung des Kaufpreises regelmäßig nicht stattfinden

§ 303 Abs 4 BAO

§ 8 Abs 2 KStG 1988

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