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Die pfandrechtliche Sicherstellung für eine Kaufpreisforderung aufgrund einer Flurbereinigung erfüllt den Tatbestand des § 15 AgrVG idF BGBl 1993/901,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/338 Heft 13 v. 1.7.2002

weil es sich dabei um einen zur Durchführung der in dieser Bestimmung genannten Verfahren verwirklichten Rechtsvorgang handelt

§ 15 idF 1993/901 AgrVG

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