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Im Bereich der GesSt ist zur Beurteilung von Bedin­gungen § 5 BewG anzuwenden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/359 Heft 21 v. 1.11.2001

§ 2 Z 3 lit b KVG

§ 5 BewG

1. Verweis auf E 28. 9. 1998, 95/16/0302 bis 0305, zur Frage, wann eine Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen.

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