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Ein Fehlen klarer Vereinbarungen über den Bestandgegenstand spricht gegen die steuerliche Anerkennung eines zwischen dem AbgPfl und seiner Tochter abgeschlossenen Bestandvertrages;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/272 Heft 17 v. 1.9.2001

für die Abzugsfähigkeit der Zinsen eines entsprechenden Bankkontos kommt es nur auf die Verwendung der verfügbar gemachten Geldmittel, nicht aber auf die Etikettierung des Kontos an

§ 22 BAO

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