wie die Befreiungsbestimmung hinsichtlich der Simultanhypotheken; entscheidend für die Anwendung der Befreiungsbestimmung ist daher, dass das Grundbuchsgericht ohne weiteres beurteilen konnte, dass das Pfandrecht für dieselbe Forderung eingetragen wird
§ 13 TP 9 Anm 7 GGG