Auf Sachverhalte, in denen die Zollschuld schon vor dem Beitritt Österreichs zur EU entstanden ist, ist noch die für den Zeitraum vor dem Beitritt Österreichs geltende Rechtslage anzuwenden.
§ 3 Abs 2 ZollG 1988
Auf Sachverhalte, in denen die Zollschuld schon vor dem Beitritt Österreichs zur EU entstanden ist, ist noch die für den Zeitraum vor dem Beitritt Österreichs geltende Rechtslage anzuwenden.
§ 3 Abs 2 ZollG 1988