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Die Verwaltung eines Gemeindezentrums fällt auch dann unter § 7 Abs 1 bis 3 WGG, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung das Gemeindezentrum selbst errichtet hat

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/187 Heft 9 v. 1.5.2000

§ 5 Z 10 KStG, § 6a Abs 2 und Abs 3 KStG

§ 7 Abs 1 bis Abs 3 WGG

Sachverhalt: Die Bf ist eine gemeinnützige Bauvereinigung iSd § 5 Z 10 KStG 1988.

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