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Der Formulierung „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ in § 22 Z 2 EStG 1988 ist jenes Verständnis beizulegen, dass es auf die Weisungsgebundenheit nicht ankommt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/186 Heft 9 v. 1.5.2000

dem Kriterium des Unternehmerwagnisses kommt hier wesentliche Bedeutung zu

§ 41 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988, § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988

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