Der Formulierung "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" in § 22 Z 2 EStG 1988 ist jenes Verständnis beizulegen, dass es auf die Weisungsgebundheit nicht ankommt;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/158 Heft 8 v. 15.4.2000
dem Kriterium des Unternehmerwagnisses kommt hier wesentliche Bedeutung zu