wenn das Unternehmen, dem der entsprechende Grundbesitz dient, nach seiner Tätigkeit einen Gewerbebetrieb darstellt
§ 8 Z 1 GewStG
wenn das Unternehmen, dem der entsprechende Grundbesitz dient, nach seiner Tätigkeit einen Gewerbebetrieb darstellt
§ 8 Z 1 GewStG