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Kein Arbeitszimmer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/56 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988

1. Aus der Systematik des EStG ergibt sich, dass das Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nur auf die gesamte Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle, nicht aber auf die Gesamtheit des Erwerbes abstellt.

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