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Für den Nachversteuerungstatbestand des § 24 Abs 6 EStG 1988 kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/57 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 24 Abs 6 EStG 1988, § 37 Abs 1 EStG 1988

§ 4 Abs 1 BAO

1. Für die Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes der Überlassung an einen anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte (§ 24 Abs 6 EStG 1988) kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden.

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