und eine Verflechtung im Hinblick eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft sind wohl Indizien für eine wirtschaftliche Abhängigkeit, jedoch bedarf es für die Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit noch weiterer Feststellungen
§ 3 Abs 5 BierStG
und eine Verflechtung im Hinblick eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft sind wohl Indizien für eine wirtschaftliche Abhängigkeit, jedoch bedarf es für die Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit noch weiterer Feststellungen
§ 3 Abs 5 BierStG