§ 16 Abs 1 EStG 1988
1. Wenn ein Reiseprogramm weitgehend aus Programmpunkten besteht, die auch Personen ansprechen, welche nicht der Berufsgruppe des StPfl angehören, sind die Aufwendungen für die Reise nicht als Werbungskosten anzuerkennen.
§ 16 Abs 1 EStG 1988
1. Wenn ein Reiseprogramm weitgehend aus Programmpunkten besteht, die auch Personen ansprechen, welche nicht der Berufsgruppe des StPfl angehören, sind die Aufwendungen für die Reise nicht als Werbungskosten anzuerkennen.