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Israelreise eines Religionslehrers ist nicht abzugsfähig. Keine Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers für einen Lehrer, wenn Arbeiten auch in der Schule verrichtet werden können

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/496 Heft 23 v. 1.12.2000

§ 16 Abs 1 EStG 1988

1. Wenn ein Reiseprogramm weitgehend aus Programmpunkten besteht, die auch Personen ansprechen, welche nicht der Berufsgruppe des StPfl angehören, sind die Aufwendungen für die Reise nicht als Werbungskosten anzuerkennen.

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