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Die Vorschreibung der GetrSt für Zeiträume nach dem 1.1. 1995 ist gemeinschaftsrechtswidrig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/460 Heft 21 v. 1.11.2000

Art 3 Abs 2 EG-SystemRL

VwGH 11.05.2000, 99/16/0473

1. Die Vorschreibung der GetrSt für Zeiträume nach dem 1. 1. 1995 ist gemeinschaftsrechtswidrig und daher rechtswidrig.

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