BGBl 1995/279 Art II: Für Vorsteuerbeträge, die vor dem 1. 1. 1995 anfallen und für welche sich der Vorsteueranspruch aus dem UStG 1972 ergibt, ist nicht die Verordnung über die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer, BGBl 1995/279 anzuwenden, sondern ist die Verordnung BGBl 1993/882 weiterhin in Geltung