Hat sich ein Gesellschafter zur Erbringung einer Leistung verpflichtet, so liegt eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung auch dann vor, wenn er sie zu einem Zeitpunkt ausführt, in dem er keine Gesellschafterstellung mehr hat
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/451 Heft 21 v. 1.11.2000
(Die Entscheidung ist nur ein Verweis auf Erk 3. 3. 2000, 99/16/0135)