§ 78 BAO, § 303 BAO
1. Der Masseverwalter ist Partei im Verfahren über die Wiederaufnahme.
2. Ein Wiederaufnahmeantrag, der keine Ausführungen über die Rechtzeitigkeit enthält, ist zurückzuweisen (vgl E 22. 2. 1994, 91/14/0070).
§ 78 BAO, § 303 BAO
1. Der Masseverwalter ist Partei im Verfahren über die Wiederaufnahme.
2. Ein Wiederaufnahmeantrag, der keine Ausführungen über die Rechtzeitigkeit enthält, ist zurückzuweisen (vgl E 22. 2. 1994, 91/14/0070).