§ 303 Abs 4 BAO
Eine neuerliche Wiederaufnahme eines Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO darf sich nicht auf dieselben Wiederaufnahmegründe stützen.
VwGH 20.07.1999, 97/13/0131
§ 303 Abs 4 BAO
Eine neuerliche Wiederaufnahme eines Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO darf sich nicht auf dieselben Wiederaufnahmegründe stützen.
VwGH 20.07.1999, 97/13/0131