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Eine neuerliche Wiederaufnahme eines Verfahrens muß sich auf andere Wiederaufnahmegründe stützen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/27 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

§ 303 Abs 4 BAO

Eine neuerliche Wiederaufnahme eines Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO darf sich nicht auf dieselben Wiederaufnahmegründe stützen.

VwGH 20.07.1999, 97/13/0131

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