vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eine Berufung hat ua die Erklärung zu enthalten, welche Änderungen beantragt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/26 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

§ 250 Abs 1 lit c, § 275 BAO

Beantragt ein AbgPfl, er möge „erklärungsgemäß“ veranlagt werden, so kann dies nur dann als Erklärung iSd § 250 Abs 1 lit c BAO gewertet werden, wenn tatsächlich eine solche Abg-Erklärung eingereicht wurde. Andernfalls bleibt die Erklärung inhaltslos.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte