§ 7 EStG 1988, § 8 Abs 4 EStG 1988
Eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung kommt nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern in Betracht.
VwGH 20.07.1999, 99/13/0089
§ 7 EStG 1988, § 8 Abs 4 EStG 1988
Eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung kommt nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern in Betracht.
VwGH 20.07.1999, 99/13/0089