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keine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/3 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

§ 7 EStG 1988, § 8 Abs 4 EStG 1988

Eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung kommt nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern in Betracht.

VwGH 20.07.1999, 99/13/0089

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