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keine Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, selbst wenn die Fremdbetreuung eine Voraussetzung der beruflichen Tätigkeit ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/4 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

§ 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988

Hat ein StPfl Kinder, ohne deren Betreuung ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, dann sind diese Aufwendungen mangels Veranlassungszusammenhangs mit der beruflichen Tätigkeit als solcher als Betriebsausgaben nicht absetzbar.

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